Vorbereitung ihres Kirchenaustritts

Online-Formular

Kirchenaustritt

Zur Vorbereitung Ihres Kirchenaustritts benötigen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Füllen Sie bitte das folgende Formular vollständig und gewissenhaft aus und schicken es uns zurück. Wir werden daraufhin die Ausschlagungserklärung für Sie vorbereiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Kirchenaustritt wird grundsätzlich vor dem Amtsgericht erklärt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Das Amtsgericht erhebt eine Kirchenaustrittgebühr von 30,00 €. Diese wird unabhängig davon fällig, ob die Erklärung bei einem Notar unterzeichnet wurde. Im Regelfall ist diese Gebühr an das Amtsgericht im Voraus zu bezahlen.
Die Erklärung können Sie auch bei unseren Notarinnen vornehmen. Für die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar beträgt die Gebühr aber mindestens 60,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Sobald uns alle Angaben vollständig vorliegen, erstellen wir einen Entwurf für Sie. Sobald Ihnen dieser vorliegt, können Sie gerne einen Termin zur Unterschriftsbeglaubigung vereinbaren.
Nach Beglaubigung der Unterschrift händigen wir Ihnen die Erklärung zur Übersendung an das zuständige Amtsgericht aus. Sie erhalten vom Amtsgericht eine Austrittsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
Das Gericht übermittelt gleichzeitig eine Abschrift an die Kirchengemeinde, die Stadtverwaltung und das Finanzamt.
Der Kirchenaustritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem die Erklärung bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen ist. Gegenüber dem Finanzamt tritt die Wirksamkeit am Ende des folgenden Monats ein.

Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf der Kirchenaustrittserklärung an, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Unterschriftsbeglaubigung erfolgt.

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann erst bei Vorliegen sämtlicher Angaben für Sie vorbereitet werden; bitte reichen Sie hierfür folgendes Datenblatt ausgefüllt zurück:

Datenblatt Kirchenaustritt

Hinweise

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.
Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.

Sämtliche Beteiligten müssen sich im Beurkundungstermin ausweisen, bringen Sie daher einen gültigen Personalausweis/Reisepass mit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Auftrag

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