Landwirtschaft
ES GEHT UM HAUS UND HOF
Wir betreuen die Landwirtschaft bei allen Nachfolgeregelung nach Höfeordnung und BGB ebenso wie bei allen rechtlichen Gestaltung im Bereich der erneuerbaren Energien und Gesellschaften. Zweifelsfreie Gestaltungen schaffen Sicherheit für die Zukunft.
Hofübergabe nach HöfeO oder allgemeinem Recht
Hofübergabe nach HöfeO oder allgemeinem Recht
Ansprüche der weichenden Erben §§ 12,13 HöfeO
Ansprüche der weichenden Erben §§ 12,13 HöfeO
Vorsorge für Katastrophen: Scheidung und Tod des Nachfolgers
Vorsorge für Katastrophen: Scheidung und Tod des Nachfolgers
Beteiligung an Windkraftanlagen; Gründung und Grundbuchsicherung
Beteiligung an Windkraftanlagen; Gründung und Grundbuchsicherung