Fragebogen zum Erbscheinantrag

Online-Formular

Wir freuen uns, Sie bei der Beantragung Ihres Erbscheins unterstützen zu können.

Um uns die Erstellung des Erbscheinantrages zu erleichtern, können Sie diesen Fragenbogen, soweit es Ihnen möglich ist, ausfüllen und uns unmittelbar online übersenden.

Alternativ können Sie das nachfolgende Formular auch ausdrucken und per Post, E-Mail oder Fax übermitteln.

Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV 21302 – 21304 des GNotKG). Bei späterer Beurkundung werden die Entwurfsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02565/9342-0, per E-Mail unter info@kanzlei-soebbeke.de oder im Internet unter www.kanzlei-soebbeke.de.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis beantragen“. Dort finden Sie Antworten auf alle wichtigen unter dem Punkt „FAQ“.

Haben Sie zusätzlich Fragen zum Ablauf des Beurkundungsverfahrens, können Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „So läufts beim Notar“ aufklären lassen.

Persönliche Daten des Verstorbenen (Erblasser)

Bitte reichen Sie uns eine Sterbeurkunde des Erblassers (Original oder beglaubigte Fotokopie) gerne vorab ein. Dies gilt auch im Falle eines Ehevertrages. Sofern Sie die Unterlagen zeitgleich mit dem Formular einreichen, müssen Sie die vorstehenden Angaben nicht nochmals angeben.

Persönliche Daten des Antragstellers

Angaben zum Erbrecht

Bitte reichen Sie uns die Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) in Kopie ein.

Sofern mehrere Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind, reichen Sie sämtliche Ihnen bekannte/vorliegende ein, auch wenn eine Aufhebung erfolgt ist.

Bitte geben Sie nach Möglichkeit auch an, ob notarielle Testamente bereits an das Nachlassgericht abgeliefert wurden.

Sofern eine Verfügung von Todes wegen existiert und Testamentsvollstreckung angeordnet und der Testamentsvollstrecker nicht Miterbe ist, benötigen wir auch nähere Angaben zum Testamentsvollstrecker:

Angaben zu Abkömmlingen (Erben)

Nachfolgend bitte alle Abkömmlinge, auch vorverstorbene/adoptierte/uneheliche angeben. Ist ein Kind vorverstorben und hat dies eigene Kinder hinterlassen, benötigen wir deren Angaben.

Personaldaten Erbe 1

Personaldaten Erbe 2

Personaldaten Erbe 3

Personaldaten Erbe 4

Sofern Personen weggefallen sind, welche den/die Erben von der Erbfolge ausgeschlossen hätten oder durch welche dessen/deren Erbanteil gemindert worden wäre, (z. B. bei Tod vor dem Erblasser, durch Scheidung, durch Adoption) benötigen wir hierzu weitere Angaben.

Bitte geben Sie die Personalien der weggefallenen Person, das Verwandtschaftsverhältnis und den Grund des Wegfalles (z. B. Tod vor dem Erblasser, Scheidung) an. In diesem Fall benötigen wir für den Grund des Wegfalles entsprechende Nachweise (z. B. Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil).

Beispiel:
Der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Er hat 3 Kinder, ein Kind ist im Alter von 5 Jahren verstorben. Ein weiteres Kind ist im Alter von 35 Jahren verstorben und hat zwei Kinder (Enkel) hinterlassen. Das dritte Kind lebt.

In diesem Fall benötigen wir das rechtskräftige Scheidungsurteil für die Auflösung der ersten Ehe, die Sterbeurkunden der beiden vorverstorbenen Kinder sowie die Geburtsurkunden der Enkelkinder.

Erforderliche Unterlagen für Antrag

Wir benötigen die nachfolgenden Unterlagen im Original oder in beglaubigter Fotokopie (durch Standesamt oder Notar).

Bitte bringen Sie diese spätestens zum Beurkundungstermin mit.
Zur Vorbereitung des Antrages und zur Vermeidung von Fehlern, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Unterlagen vorab einreichen könnten, gerne zunächst auch in Kopie (z. B. per E- Mail).

  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Heiratsurkunde des Erblassers (bei bestehender Ehe)
  • Geburtsurkunden aller Abkömmlinge
  • Sterbeurkunden bereits verstorbener Abkömmlinge
  • Geburtsurkunden der Enkelkinder (bei verstorbenem Abkömmling)
  • Falls ein Testament/Erbvertrag (notariell) vorhanden ist, diese Urkunde in Kopie. Sollte das Nachlassgericht diese Urkunde bereits eröffnet haben, benötigen wir ferner das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts inklusive der Kopien der Verfügungen von Todes wegen.
  • Falls Erben auf Grund eines Erbverzichtsvertrages (notariell) weggefallen sind, eine Kopie der Urkunde

Beurkundungstermin

Entwurfsübersendung

Hinweise

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.

Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.

Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde) vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Auftrag

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