Fragebogen Vorsorgevollmacht

Online-Formular

Wir freuen uns, Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht unterstützen zu können.

Um uns die Erstellung der Vorsorgevollmacht zu erleichtern, können Sie diesen Fragenbogen, soweit es Ihnen möglich ist, ausfüllen und uns unmittelbar online übersenden.

Alternativ können Sie das nachfolgende Formular auch ausdrucken und per Post, E-Mail oder Fax übermitteln.

Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV 21302 – 21304 des GNotKG). Bei späterer Beurkundung werden die Entwurfsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02565/9342-0, per E-Mail unter info@kanzlei-soebbeke.de oder im Internet unter www.kanzlei-soebbeke.de.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Dort finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen unter dem Punkt „FAQ“.

Haben Sie zusätzlich Fragen zum Ablauf des Beurkundungsverfahrens, können Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „So läufts beim Notar“ aufklären lassen.

Persönliche Daten Vollmachtgeber 1

Persönliche Daten Vollmachtgeber 2

Persönliche Daten Bevollmächtigter 1

Persönliche Daten Bevollmächtigter 2

Vertretungsbefugnis

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist kein zwingender Bestandteil einer Vorsorgevollmacht, kann aber der Vorsorgevollmacht beigefügt werden. Wir fügen standardmäßig eine Patientenverfügung dem Entwurf bei. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie im Termin die Patientenverfügung einfach herausnehmen.

Entwurfsübersendung

Hinweise

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.

Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.

Zur Beurkundung müssen alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollten sich Namensänderungen (z.B. aufgrund von Heirat) ergeben, die nicht im Ausweis vermerkt sind, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde) vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Auftrag

Formular als PDF downloaden

Downloads​

Alternativ können sie auch das Formular als PDF herunterladen