GRÜNDUNG KANZLEI SÖBBEKE

Die Nachfolge ist gesichert

Mit dem 01.01.2020 haben die Seniorpartnerin Felizita Söbbeke und ihre Tochter Dr. Marie-Sophie Söbbeke die Kanzlei Söbbeke als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet.

Mit der Gründung haben sie den Generationenwechsel eingeleitet und den Fortbestand der Kanzlei gesichert. Mit dem Eintritt von Frau Dr. Marie-Sophie Söbbeke haben sie der Kanzlei eine neue Ausrichtung gegeben. Sie fokussieren sich zukünftig auf ihre besonderen juristischen Qualifikationen Kompetenzen. Der Schwerpunkt der Kanzlei ist zukünftig die notarielle Tätigkeit. Im Anwaltsbereich konzentrieren sie sich auf die Interessenvertretung im Erb- und Familienrecht. Frau Felizita Söbbeke ist nunmehr ausschließlich als Notarin tätig und bildet mit ihrem großen Erfahrungsschatz und Wissen das Rückgrat des Notariates. Die erbrechtlichen Angelegenheiten werden von Frau Dr. Söbbeke, die familienrechtlichen von Frau Beate Kuhn – jeweils Fachanwältinnen in ihren Bereichen – mit großer Expertise geführt. Die Gründung der Sozietät bietet die Chance, diese noch einige Zeit gemeinsam zu führen, um sie dann endgültig in die Hände der nachfolgenden Generation zu legen. So paaren sich Tradition und Moderne, Erfahrung und Neugier, Gelassenheit und Entdeckerfreude. Beide sagen mit großer Freude: Die Zusammenarbeit ist für jeden von uns eine große Bereicherung.

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