Notarielle-Tätigkeit

Erneuerbare Energien

Beteiligung an Windkraftanlagen; Gründung und Grundbuchsicherung

Was wir für Sie tun können

Durch unsere langjährige Erfahrung im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Windkraftanlagen. Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft, gleichgültig ob in der Form der KG oder der GmbH & Co. KG. Wir prüfen Verträge mit Windkraftbetreibern und sorgen für die notwendigen Grundbucheintragungen. Wir entwerfen und beglaubigen Dienstbarkeiten und Vormerkungen, notwendige Rangrücktritte von Altenteilsrechten und alle mit der grundbuchlichen Sicherung notwendigen Vereinbarungen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Erneuerbare Energien (FAQ)

 

Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich im Gegensatz zur GmbH um eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht. Es bedarf mindestens eines Kommanditisten und eines Komplementärs. Dieser haftet mit seinem gesamten Vermögen. Der Kommanditist hingegen haftet nur mit seiner Einlage. Die Gesellschafter schließen sich unter einem gemeinsamen Namen zusammen, um ein kaufmännisches Unternehmen zu betreiben. Dabei müssen nicht zwangsläufig beide Personen natürliche Personen sein. Es kann ebenfalls eine juristische Person Mitgesellschafter werden.

Der Komplementär haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Bei mehreren Komplementären haften alle gleichrangig als Gesamtschuldner.

Der Kommanditist haftet nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister lediglich mit seiner Gesellschaftereinlage für die KG-Verbindlichkeiten. Vor Eintragung in das Handelsregister haftet hingegen auch der Kommanditist mit seinem gesamten Privatvermögen.

Der Kommanditist ist von der Vertretung der KG kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Die Vertretung der KG steht ausschließlich den Komplementären zu. Die Kommanditisten haben grundsätzlich keine Vertretungsbefugnis.

Die Kommanditisten üben eine wichtige Kontrollfunktion aus. Sie können die Einsichtnahme in die Bücher der Gesellschaft verlangen und ein Vetorecht bei außergewöhnlichen Handlungen der Komplementäre geltend machen. Die Rechte der Kommanditisten können jedoch gegebenenfalls durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen oder auch erweitert werden.

Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus GmbH und Kommanditgesellschaft. Im Wesentlichen stellt die GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft dar, bei der die GmbH die Komplementärstellung übernimmt. Neben der GmbH als Komplementär muss mindestens eine natürliche Person als Mitgesellschafter beteiligt sein.

Da eine GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist die Haftung nach außen auf die Höhe des Stammkapitals der GmbH beschränkt.

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft.

Die GmbH & Co. KG entsteht wie die KG im Innenverhältnis mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Bei Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages muss die Komplementär GmbH also bereits existieren. Sie kann zuvor neu gegründet worden sein oder auch schon vorher bestanden haben. Im Außenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit Eintragung der KG ins Handelsregister.

Für die Gründung der GmbH und die Gründung der KG gelten die Vorschriften für die jeweilige Gesellschaftsform.

Haben KG und GmbH denselben Firmensitz, ist darauf zu achten, dass die KG und GmbH Firmierung sich voneinander unterscheiden müssen. Hierzu ist es ausreichend, wenn beispielsweise bei der GmbH der Zusatz: „Verwaltungs GmbH„ gewählt wird.

Da die beiden Gesellschaften miteinander verzahnt sind, bedarf die Erstellung der Gesellschaftsverträge besonderer Aufmerksamkeit. Sie sind in allen Regelungen aufeinander abzustimmen.

Wie bei jeder anderen KG auch, erfolgt die Geschäftsführung und Vertretung durch die Komplementärin der KG. Da die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters von der GmbH wahrgenommen wird, vertritt diese die KG durch ihren Geschäftsführer. Bei der GmbH & Co. KG ist eine fremde Geschäftsführung möglich, die bei der KG ausgeschlossen ist. Auf diese Weise kann auch ein Kommanditist, der eigentlich von der Vertretung der KG ausgeschlossen ist, über seine Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer die KG lenken und leiten.

Dies ist nicht zwingend erforderlich. Bei der personenidentischen GmbH & Co. KG ist die jedoch regelmäßig gewünscht. Hierzu bedarf es besonderer Regelungen in den Gesellschaftsverträgen, die vorsehen, dass bei einer Verfügung über Geschäftsanteile auch gleichzeitig eine Verfügung der Beteiligung an der anderen Gesellschaft erfolgen muss.

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Was sind Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen?

 

 

 

Vorteile

Nachteile

GmbH

·    Bereits bei einer Person zulässig

·    Keine persönliche Haftung

·    Hohe Kreditwürdigkeit

·    Eine Vertretung nach außen durch Geschäftsführer

·    Stammkapital von mindestens 25.000 €

·    Keine Steuerfreibeträge

·    Hohe Körperschaftssteuer

 

UG

·    Kein Stammkapital (1 €)

·    Keine persönliche Haftung

·    Eine Vertretung nach außen durch Geschäftsführer

·    Rücklage eines Viertels des Jahresüberschusses, bis 25.000 € erreicht sind

·    Keine Sacheinlagen als Stammkapital akzeptiert

·    Keine Steuerfreibeträge

·    Hohe Körperschaftssteuer

·    Geringe Kreditwürdigkeit

KG

·    Kein Stammkapital

·    Beschränkte Haftung für Kommanditisten

·    Hohe Kreditwürdigkeit

·    Gesellschaftervertrag kann flexibel gestaltet werden

·    Gewerbesteuerfrei bis 24.500 €

·    Keine Körperschaftssteuer

·    Gewerbesteuer auf Einkommenssteuer anrechenbar

 

·    Mindestens zwei Personen (Eine kann juristische Person sein)

·    Komplementär haftet persönlich über Austritt hinaus

·    Einzelvertretungsmacht der Komplementäre kann zu internen Problemen führen

·    Einkommensbesteuerung für die Gesellschafter

·    Stellt keine juristische Person dar

GmbH & Co.KG

·    Beschränkte Haftung

·    Hohe Kreditwürdigkeit

·    Sach- oder Geldeinlagen möglich

·    Keine Körperschaftssteuer

·    Gewerbesteuer auf Einkommenssteuer anrechenbar

·    Vertretung nach außen durch Komplementär-GmbH

 

·    Mindestens zwei Personen (eine natürliche Person)

·    Stammkapital von mindestens 25. 000 €

·    Einkommensbesteuerung für die Gesellschafter

·    Stellt keine juristische Person dar

·    Doppelte Kosten bei Notar und Handelsregister

Wie hoch sind die notariellen Kosten?

Die Tätigkeit der Notarin ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Die Beurkundungskosten sind abhängig vom Geschäftswert. Zusätzliche Kosten können durch die Erstellung des Gesellschaftervertrags und die Eintragung im Handelsregister entstehen.