Die Referentin stellt einerseits das landwirtschaftliche Sonderrecht dar, andererseits die Vererbung eines Landgutes nach BGB. Sie wird auf die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eingehen, Vor- und Nachteile der Hofübertragung zu Lebzeiten und von Todes wegen beleuchten. Die Grundzüge der Nordrheinwestfälischen HöfeO werden dargelegt und erläutert sowie auf die Fragen zu Hoferbenbennung eingegangen.