Notarielle-Tätigkeit

Der Notfallkoffer für den Unternehmer

Dem Chaos durch einen Notfallkoffer vorbeugen

Packen Sie einen Notfallkoffer

Jeder Unternehmer sollte einen Notfallkoffer für den Ernstfall vorbereitet haben. Wenn der Chef ausfällt, ist der Betrieb oft führungslos, wichtige Informationen sind nicht auffindbar, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind nicht mehr klar – im schlimmsten Fall, ist das Unternehmen handlungsunfähig, da einfachste organisatorische Dinge nicht geregelt sind.

Was wir für Sie tun können

  • Wir haben für Sie eine Checkliste  zusammengestellt
  • Wir besprechen mit Ihnen, welche Vorsorge (Vertretungsregelung) für Ihr Unternehmen sinnvoll ist
  • Wir packen den Vorsorgekoffer für den Unternehmer und das Unternehmen mit Ihnen

In den Notfallkoffer gehören nicht nur Daten, Verträge und andere wichtige Unterlagen, sondern ebenso eine Vertretungsregelung für die wichtigsten Arbeitsabläufe. Sie sollten Ihre Vertrauensperson mit den entsprechenden Vollmachten ausstatten, um sicher zu stellen, dass das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Bei einer GmbH ist es unbedingt notwendig, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung wahrnimmt. Hierzu ist die Erstellung einer Stimmrechtsvollmacht sinnvoll. So kann ggfs. im Notfall ein neuer Geschäftsführer oder Prokurist bestellt werden.

Sofern keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wird, sollte die notwendige Vollmacht (Generalvollmacht) im Notfallkoffer hinterlegt sein. Bei der notariellen Vollmacht ist es möglich, der beurkundenden Notarin Anweisungen zu geben, unter welchen Voraussetzungen er Ausfertigungen der Vollmacht erteilen darf.

Mit den nachfolgenden Checklisten geben wir Ihnen einen Überblick, welche Unterlagen in einen Notfallkoffer gehören.

Die Mühe und der Zeitaufwand den Notfallkoffer zu packen, lohnt sich; er sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens und stellt die Handlungsfähigkeit Ihrer nahen Angehörigen sicher!

Welche Unterlagen benötigen wir?

  • aktuelle Handelsregisterauszüge
  • Transparenzregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag und spätere Änderungen
  • Nachweis über Zahlungen des Haftkapitals (z. B. Kopie Kontoauszug, Sachgründungsbericht) 
  • wichtige Protokolle und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
  • Bestellungsurkunden von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten 
  • sonstige Vollmachten (Bank-, Handlungsvollmachten)
  • Handelsregistervollmachten der Kommanditisten
  • Eheverträge und Pflichtteilsverzichte aller Gesellschafter falls Gesellschaftsvertrag das vorschreibt

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Notfallkoffer“ (FAQ)

Ja; wenn der Unternehmer ausfällt, muss sichergestellt sein, dass Handlungsfähigkeit gegeben ist.
Ja. Der Vertretungsplan sollte klarstellen, wer welche Aufgaben zu übernehmen hat.
Ohne Vollmachten können keine grundlegenden Entscheidungen getroffen werden.

Ja. Auch für die persönlichen Angelegenheiten ist eine Vorsorgevollmacht  zu erstellen.

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Wie hoch sind die notariellen Kosten?

Die Tätigkeit der Notarin ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bei allen Notaren gleich. Ausschlaggebend bei der Erstellung einer Generalvollmacht ist das Vermögen des Vollmachtgebers zum Erstellungszeitpunkt. Folgende Kosten entstehen je nach Vermögenswert:

 

Vermögenswert

Notarkosten

50.000,00 €

165,00 €*

100.000,00 €

273,00 € *

200.000,00 €

435,00 €*

300.000,00 €

635,00 €*

400.000,00 €

785, 00 €*

500.000,00 €

935, 00 €*

* zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer

 

Link: https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php

 

Link: Zu diesem Themenkomplex bieten wir Vorträge an, u.a. mit dem Thema: „Der Notfallkoffer des Unternehmers“; informieren Sie sich hier.

 

Link: hier finden Sie eine Checkliste, woran Sie bei der Nachfolgeplanung denken sollten