Hinweise
Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.
Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.
Sämtliche Beteiligten müssen sich im Beurkundungstermin ausweisen, bringen Sie daher einen gültigen Personalausweis/Reisepass mit. Sollten sich Namensänderungen (z.B. aufgrund von Heirat) ergeben, die weder im Ausweis noch im Grundbuch vermerkt sind, benötigen wir zum Beurkundungstermin ebenfalls eine Urkunde über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde etc.). Ebenfalls benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer.
Sind Sie aufgrund eines Erbfalles zum Verkauf berechtigt und ist eine Grundbuchberichtigung noch nicht beantragt, müssen Sie den Erbschein im Original mitbringen.
Soweit der Kaufpreis finanziert wird, übermitteln Sie Ihrer finanzierenden Bank, den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig. Sofern die Grundschuld zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet werden soll, sind die Unterlagen für die Grundschuld rechtzeitig vor dem Termin in der Kanzlei einzureichen. Soll die Grundschuld direkt mit dem Kaufvertrag gemeinsam beurkundet werden, teilen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung mit.
Sofern Sie verheiratet und Alleineigentümer der Immobilie sind oder eine Grundschuld als Käufer aufnehmen, muss der Ehegatte dem Verkauf/der Grundschuldbestellung gem. § 1365 BGB zustimmen, wenn es sich bei dem Kaufobjekt um einen wesentlichen Bestandteil Ihres Vermögens handelt. Die Zustimmung ist nicht nötig, wenn Sie hierzu gesonderte Vereinbarungen in Ihrem Ehevertrag geschlossen haben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.
Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.