Fragebogen Grundstücks-/Immobilien-Kaufvertrag

Online-Formular


Wir freuen uns, Sie bei dem Verkauf bzw. dem Kauf Ihrer Immobilie unterstützen zu können.

Um uns die Erstellung des Kaufvertragsentwurfes zu erleichtern, können Sie diesen Fragenbogen, soweit es Ihnen möglich ist, ausfüllen und uns unmittelbar online übersenden.

Alternativ können Sie das nachfolgende Formular auch ausdrucken und per Post, E-Mail oder Fax übermitteln.

Fertigt die Notarin auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV 21302 – 21304 des GNotKG). Bei späterer Beurkundung werden die Entwurfsgebühren verrechnet, fallen also nicht gesondert an.

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02565/9342-0, per E-Mail unter info@kanzlei-soebbeke.de oder im Internet unter www.kanzlei-soebbeke.de

Informieren Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „Immobilienkaufvertrag“. Dort finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen unter dem Punkt „FAQ“.

Haben Sie zusätzlich Fragen zum Ablauf des Beurkundungsverfahrens, können Sie sich auf unserer Homepage unter dem Punkt „So läufts beim Notar“ aufklären lassen.

Persönliche Daten Verkäufer 1

Persönliche Daten Verkäufer 2

Mehr als 2 Verkäufer? Dann drucken Sie diese Seite bitte beliebig oft aus.

Persönliche Daten Käufer 1

Persönliche Daten Käufer 2

Mehr als 2 Käufer? Dann drucken Sie diese Seite bitte beliebig oft aus.

Daten zum Vertragsobjekt

Bitte geben Sie nachstehend die Objektdaten so genau wie möglich an. Wir recherchieren die Daten im Grundbuch und holen die erforderlichen Grundbuchauszüge ein. Es ist also nicht notwendig, dass Sie selbst im Vorfeld einen Grundbuchauszug besorgen und uns zuleiten.

Zusätzliche Angaben beim Erbbaurecht

Eine beglaubigte Fotokopie des Erbbaurechtsvertrages muss zum Beurkundungstermin vorliegen.

Zusätzliche Angaben bei einer Eigentumswohnung

Eine beglaubigte Fotokopie der Teilungserklärung muss zum Beurkundungstermin vorliegen.

Kaufpreis / Fälligkeit

Auf Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Käufer muss aber, soweit er finanziert, den gesondert ausgewiesenen Inventarpreis mit seiner Bank abstimmen, da manche Banken kein Inventar finanzieren bzw. die 100%-Beleihungsgrenze nur auf die Immobilie beziehen und Inventar rausrechnen.

Kontodaten für die Kaufpreiszahlung
Löschung von Grundbucheintragungen

Sollten dem Verkäufer bereits Löschungsunterlagen (Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung) vorliegen, bitten wir, diese vorab im Original einzureichen.

Besitzübergang

Derzeitige Nutzung des Objektes

Gewährleistung

Finanzierung des Kaufpreises

Entwurfsübersendung

Hinweise

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach §§ 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz sowie nach §§ 13, 14 DSGVO zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.
Die Beteiligten erklären sich in Kenntnis des jederzeitigen Widerrufs Ihrer Erklärung damit einverstanden, dass Ihnen die Entwürfe der erforderlichen Urkunden per E-Mail in unverschlüsselter Form zugesandt werden.

Sämtliche Beteiligten müssen sich im Beurkundungstermin ausweisen, bringen Sie daher einen gültigen Personalausweis/Reisepass mit. Sollten sich Namensänderungen (z.B. aufgrund von Heirat) ergeben, die weder im Ausweis noch im Grundbuch vermerkt sind, benötigen wir zum Beurkundungstermin ebenfalls eine Urkunde über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde etc.). Ebenfalls benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer.

Sind Sie aufgrund eines Erbfalles zum Verkauf berechtigt und ist eine Grundbuchberichtigung noch nicht beantragt, müssen Sie den Erbschein im Original mitbringen.

Soweit der Kaufpreis finanziert wird, übermitteln Sie Ihrer finanzierenden Bank, den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig. Sofern die Grundschuld zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet werden soll, sind die Unterlagen für die Grundschuld rechtzeitig vor dem Termin in der Kanzlei einzureichen. Soll die Grundschuld direkt mit dem Kaufvertrag gemeinsam beurkundet werden, teilen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung mit.

Sofern Sie verheiratet und Alleineigentümer der Immobilie sind oder eine Grundschuld als Käufer aufnehmen, muss der Ehegatte dem Verkauf/der Grundschuldbestellung gem. § 1365 BGB zustimmen, wenn es sich bei dem Kaufobjekt um einen wesentlichen Bestandteil Ihres Vermögens handelt. Die Zustimmung ist nicht nötig, wenn Sie hierzu gesonderte Vereinbarungen in Ihrem Ehevertrag geschlossen haben.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, wählen Sie die Rufnummer 02565 93420.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Auftrag

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